Neue Durchführungsbestimmungen aufgrund 25. Corona Bekämpfungsverordnung
von Sven Oppenhäuser
Hallo liebe Mitglieder/innen,
seit Montag, den 23.08.2021 ist die 25. Corona Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz gültig und diese bringt wieder erweiterte Regeln im Bezug auf das Training im Innenraum mit sich.
Da bald wieder die dunkle und kalte Jahreszeit bevorsteht und somit unsere Breitensportgruppen ihre Übungseinheiten wieder in verschiedenen Trainingsstätten im Innenraum durchführen, möchten wir euch informieren, das hier neben den bekannten Coronaregeln, wie Abstandsgebot, Händedesinifektion, Mundschutzpflicht etc. die 3G Regelung angewendet werden muss. Das bedeutet, das jeder Übungsleiter vor der Trainingseinheit kontrollieren muss ob ihr geimpft oder genesen seit. Solltet ihr weder geimpft noch genesen sein, benötigt euer Übungsleiter vor jeder Trainingseinheit ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) von euch.
Den Test könnt ihr in einem offiziellen Testzentrum machen lassen oder ihr könnt einen Schnelltest zum Training mitbringen und diesen vor den Augen eures Übungsleiters durchführen und dieser muss mit euch auf das Ergebnis warten.
Solltet ihr eurem Übungsleiter nicht nachweisen können, dass ihr geimpft, genesen oder ein negatives Testergebnis habt, muss euch der Übungsleiter der Trainingsstätte verweisen und ihr dürft an dieser Trainingseinheit nicht teilnehmen.
Wir bitten um euer Verständnis, dass diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen, so aber können wir alle hoffentlich verhindern dass es zu einem erneuten Lockdown kommt und die Ausübung von Trainingseinheiten erneut gänzlich untersagt wird.
Wir wünschen euch viel Spaß in euren Breitensportkursen
Mit sportlichen Grüßen
der geschäftsführende Vorstand
SSV 1921 Urbar e.V.